Allergologie / Berufsdermatologie

Bei einer Allergie kommt es zu einer überschießenden Immunreaktion des Körpers auf an sich harmlose Stoffe. Dabei können die Reaktionen unmittelbar nach dem Kontakt zu einem Stoff oder erst mit einer zeitlichen Verzögerung auftreten.

 

Insgesamt ist zu beobachten, dass durch Allergien ausgelöste Erkrankungen in den vergangenen Jahren zugenommen haben.

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Abklärung allergischer Erkrankungen ist zunächst die genaue Erhebung der Anamnese und eine Untersuchung der Haut. Ergeben sich aufgrund der Anamnese und der vorliegenden Hauterscheinungen Hinweise auf eine allergische Ursache der Erkrankung, kommen zur weiteren Abklärung, je nach Art der allergischen Symptome, unterschiedliche Testverfahren zur Anwendung. Beim Pricktest werden die vermuteten Allergieauslöser mit einer kleinen Nadel oberflächlich in die Haut eingebracht. Eine positive Testreaktion ist innerhalb weniger Minuten ablesbar. Dieser Test dient zur Abklärung von Allergien, wie zum Beispiel Heuschnupfen und Nahrungsmittelallergien.

 

Der Epikutantest (Pflastertest) dient dagegen zur Abklärung von Ekzemen und stellt ein aufwändigeres Testverfahren dar, welches eine Vorstellung in der Praxis an 3 oder 4 aufeinanderfolgenden Tagen erforderlich macht. Mit diesem Test werden Kontaktallergien, wie zum Beispiel eine Duftstoffallergie oder eine Nickelallergie, abgeklärt. Bei lichtabhängigen Allergien, wie zum Beispiel „Sonnenallergie“, wird der Epikutantest zusätzlich mit einer Belichtung der Haut kombiniert.

 

Mit weiteren Testverfahren kann die Hautempfindlichkeit und die Fähigkeit der Haut, schädigende Einflüsse abzuwehren, überprüft werden.

 

Bei bestimmten Allergien wie Heuschnupfen, Asthma, Nahrungsmittelallergien, Tierhaarallergien und Schimmelpilzallergien kann eine Diagnostik unter Umständen auch ohne einen Hauttest durch Blutuntersuchungen erfolgen. Dabei können bis zu 28 verschiedene Allergene überprüft werden, ohne dass die unangenehmen Begleiterscheinungen einer Hauttestung anfallen. Diese Untersuchung bietet sich vor allem auch bei Verdacht auf hochgradige Sensibilisierungen an. Aufgrund der Laborzulassung unserer Praxis kann die oben genannte Diagnostik bei medizinischer Indikation als Kassenleistung angeboten werden.

Berufsdermatologie

Hauterkrankungen stellen den zahlenmäßig größten Anteil aller Berufskrankheiten. Durch die berufliche Tätigkeit kann es, sowohl durch den Umgang mit allergieauslösenden Stoffen, als auch durch eine allgemeine Hautbelastung, zum Beispiel bei Feuchtarbeiten, zur Entwicklung von Hauterkrankungen kommen.

 

Besteht der Verdacht, dass eine Hauterkrankung durch den Beruf ausgelöst oder verschlimmert sein könnte, sind für die Abklärung und die Behandlung der Erkrankung die Berufsgenossenschaften zuständig. Ziel von Behandlung und Prävention ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Entwicklung einer Berufskrankheit auf lange Sicht zu verhindern. Dabei liegt es nicht im Interesse der Berufsgenossenschaften, einen Patienten „aus dem Beruf zu nehmen". Vielmehr soll alles unternommen werden, um dem Betroffenen einen Verbleib in seinem Beruf zu ermöglichen.

 

Aus diesem Grund kann bei entsprechender Indikation eine Prävention und Heilbehandlung erfolgen. Dabei werden von der Berufsgenossenschaft oft über den Umfang der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehende Behandlungen übernommen.

 

Bei Menschen, die überwiegend im Freien gearbeitet haben, werden, je nach vorliegenden Umständen, auch lichtbedingte Formen von Hautkrebs und dessen Vorstufen von der Berufsgenossenschaft behandelt.

 

In unserer Praxis können die erforderlichen Testungen für die Einleitung eines Hautarztverfahrens der Berufsgenossenschaft sowie die entsprechenden Behandlungen durchgeführt werden. Daneben bestehen verschiedene operative und konservative Behandlungsmöglichkeiten des lichtbedingten Hautkrebses und seiner Vorstufen.

 

Sollten Sie den Verdacht haben, dass ihre Beschwerden beruflich bedingt sein könnten, sprechen Sie uns bitte an.