Aktuelles
UVA/UVB-Lichttherapie
Unsere neue UVA / UVB-Lichtkabine wurde installiert am Wochenende, sodass ab jetzt wieder Lichtduschen in Form von UVA und/oder UVB- Bestrahlung möglich sind. Alle Patienten und Patientinnen, die bis zum Liefertermin mit der Bestrahlungstherapie aussetzen mussten, sind herzlich aufgerufen, sich für neuen Termine wieder in unserer Praxis zu melden.
Weihnachtszeit und Neujahr
Liebe Patientinnen und Patienten,
unser Praxisteam wünscht Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, eine geruhsame Zeit und für das Neue Jahr 2023 viel Gesundheit und Glück.
Unsere Praxis ist zwischen Weihnachten und Neujahr, also vom 27.12 . - 30.12.2022 zu den regulären Zeiten für Sie geöffnet.
Bleiben Sie gesund,
Ihr Team Dr. med. Stefan Braun
Ihr Praxisteam
Information zum Anspruch auf Hautkrebsvorsorge bei gesetzlichen Krankenkassen
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hautkrebsvorsorge als Kassenleistung ab einem Alter von 35 Jahren. Dabei wird die Untersuchung in jedem 2. Kalenderjahr empfohlen und übernommen.
Darüber hinaus bieten die folgenden Krankenkassen für ihre Versicherten weitergehende Angebote an (betreffend Altersbeschränkungen und Häufigkeit der Untersuchung)
- Die Knappschaft sowie die Bosch BKK bietet die Untersuchung unabhängig von einem Mindestalter (also auch schon für Kinder) jedes zweite Kalenderjahr an.
- Die BARMER und GEK bietet die Untersuchung bereits ab dem 16. Geburtstag jedes zweite Kalenderjahr an.
- Die Techniker Krankenkasse bietet die Untersuchung ab dem 20. Geburtstag jedes zweite Kalenderjahr an.
- Die IKK Südwest bietet die Untersuchung ab dem 19. Geburtstag einmal in jedem Kalenderjahr an (wohnhaft im Saarland). Entgegen den anderen Krankenkassen wird die Untersuchung auch ab dem 35. Lebensjahr jährlich übernommen.
- Die HEK bietet die Untersuchung ab dem 18. Geburtstag jedes zweite Kalenderjahr an.
- Die AOK übernimmt bei Versicherten unter 35 Jahren die Kosten der Untersuchung zu 80%, jedes zweite Kalenderjahr.
- Die KKH übernimmt vom 18. bis 34. Lebensjahr die Kosten von maximal 30€ im Rahmen eines Erstattungsverfahrens, jedes zweite Kalenderjahr.
- Die DAK übernimmt vom 17. bis 34. Lebensjahr die Kosten von maximal 60€ im Rahmen eines Erstattungsverfahrens, jedes zweite Kalenderjahr.
- Die BKK ZF übernimmt vom 18. bis 34. Lebensjahr die Kosten von maximal 25€ im Rahmen eines Erstattungsverfahrens, alle zwei Jahre.
- Die energie BKK übernimmt die Untersuchung bereits ab dem 18. Lebensjahr jedes zweite Kalenderjahr an.
Selbstverständlich kann die Untersuchung auch unabhängig von den von Ihrer Krankenkasse vorgegebenen Bedingungen bezüglich Mindestalter und Untersuchungshäufigkeit als persönliche Wunschleistung durchgeführt werden. Die Untersuchung wird dann mit 30 Euro als Privatleistung berechnet.
Bei vielen Pigmentmalen kommt auch eine Videodokumentation der Pigmentmale infrage.
Wichtig ist, dass auch weiterhin eine Kontrolle einzelner krankhafter oder auffällig gewordener Hautveränderungen jederzeit eine Kassenleistung ist!!!